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Haftungsfragen bei einer „Scheinsozietät” von Steuerberatern
Vertragliche und versicherungsrechtliche Überlegungen
Zur Vermeidung von Haftungsgefahren für angestellte Steuerberater, freie Mitarbeiter sowie ausgeschiedene Steuerberater müssen diese auf eine entsprechende vertragliche Gestaltung achten. Die Problemstellung ist offensichtlich: In der Außendarstellung soll (potenziellen) Auftraggebern durch Angabe der angestellten Berufsangehörigen und freien Mitarbeitern signalisiert werden, dass die Kanzlei eine umfassende Beratungsleistung erbringt. Hierbei entstehen häufig Haftungsgefahren, die unabhängig von den Vorstellungen der beteiligten Berater sind. Daher sollten beteiligte Steuerberater sich Gedanken machen, wie hierauf zu reagieren ist.
Formen beruflicher Zusammenarbeit
Bekanntermaßen können Steuerberater in verschiedenen Formen zusammenarbeiten. Die älteste Zusammenarbeitsform bei freien Berufen dürfte die Sozietät sein. Daneben besteht seit vielen Jahren für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe die Möglichkeit, Steuerberatungsgesellschaften und seit einigen Jahren auch Partnerschaftsgesellschaften zu gründen. Keine Zusammenarbeitsform, sondern angestrebt durch den Wunsch, die Kosten zu teilen, ist im Regelfall die „Bürogemeinschaft”.
Darüber hinaus können angestellte Mitarbeiter ...