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Rentenversicherung | Vorlagebeschluss des BSG zu Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente
Das dem BVerfG folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist es mit dem Grundrecht auf Gleichheit vor dem Gesetz bei der gesetzlichen Ausgestaltung von Renteneigentum vereinbar, dass langjährig Versicherte, die nach dem 31. 12. 1936 und vor dem 1. 1. 1942 geboren sind und Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen (§ 236 SGB VI), unabhängig vom Wert ihrer Vorleistung für die Rentenversicherung unterschiedlich belastenden Übergangsregelungen unterworfen werden? Ferner hat das BSG es für verfassungswidrig gehalten, dass nur Versicherte unter die günstigere Billigkeitsklausel des § 236 Abs. 2 SGB VI fallen, welche die 45 Jahre mit „Pflichtbeiträgen” für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit (ohne Beitragszeiten bei Arbeitslosigkeit) beleg...