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Schenkungsteuer | Verfassungskonforme Auslegung des § 146 BewG und Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit der Vorschrift
Das , nv NWB QAAAB-82718 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine verfassungskonforme Auslegung des § 146 Abs. 7 BewG in der Weise, dass ein nachgewiesener Verkehrswert nur zur Hälfte als festzustellender Grundbesitzwert angesetzt wird, ist mit dem Wortlaut und Sinn des § 146 BewG unvereinbar und überschreitet die der verfassungskonformen Auslegung gezogenen Grenzen. (2) Über einen etwaigen verfassungsrechtlich erheblichen Eingriff in die Rechte des Steuerpflichtigen durch die Anwendung des § 146 BewG ist erst bei der Festsetzung der Schenkungsteuer/Erbschaftsteuer und nicht schon im Verfahren gegen die Feststellung des Grundbesitzwerts zu entscheiden.