BFH Beschluss v. - IX B 174/05

Instanzenzug:

Gründe

Die Revision wird mit Blick auf das dem Finanzgericht und den Beteiligten offenbar noch nicht bekannte (BFH/NV 2006, 261) zugelassen. Danach kann —auch ohne Kaufpreiszuordnung— bei deutlich unterschiedlicher Nutzbarkeit der jeweiligen Wirtschaftsgüter (Gebäudeteile) eine Zuordnung der Aufwendungen nach dem jeweiligen Verhältnis der Verkehrswerte der betroffenen Wirtschaftsgüter in Betracht kommen, wenn eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Wohn-/Nutzflächen zu einem ersichtlich sachwidrigen Ergebnis führen würde.

Fundstelle(n):
DAAAB-87533