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FG Hamburg 11.06.1996 II 143/93
Gewerbesteuer; | erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für Grundstücksunternehmen bei vereinnahmten Avalprovisionen
Einer GmbH, deren Gewinn auch eine vom Gesellschafter-Geschäftsführer vereinnahmte Avalprovision enthält, steht die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu. Mit der sicherungsweisen Hingabe einer Grundschuld für die Darlehensaufnahme des Gesellschafter-Geschäftsführers durch die Stpfl. erfolgte die Nutzung eigenen Kapitalvermögens, weil zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden gehören ().