Betriebsaufspaltung: Teilwertabschreibung auf Beteiligung an Betriebskapitalgesellschaft nach verdeckter Einlage (Verlustübernahme)
Leitsatz
1. Die Verlustübernahme im Rahmen einer Betriebsaufspaltung bei der Betriebs-GmbH führt als verdeckte Einlagen zu nachträglichen
Anschaffungskosten der Beteiligung an der Betriebs-GmbH, die auf dem Beteiligungskonto im Besitzunternehmen zu aktivieren
sind.
2. Für die Bestimmung des Teilwertes einer Beteiligung an der Betriebsgesellschaft ist grundsätzlich davon auszugehen, dass
die Aufwendungen, die ein Kaufmann für den Erwerb einer Beteiligung macht, im Zeitpunkt der Anschaffung dem Teilwert entsprechen.
3. Eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung setzt voraus, dass entweder die Anschaffung als Fehlmaßnahme anzusehen ist
oder aber die Wiederbeschaffungskosten nach dem Erwerb der Beteiligung gesunken sind, weil sich der innere Wert des Beteiligungsunternehmens
vermindert hat.
4. Für die Bewertung der Beteiligung an der Betriebsgesellschaft ist eine Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz-
und Betriebsunternehmen anzustellen ()
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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