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Einkommensteuer; | Gewinnerzielungsabsicht bei Wohnmobilvermietung
Nach dem Urt. des sind die Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins auf die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht nicht anzuwenden. Vielmehr handelt es sich bei der Art der Geschäftstätigkeit, der Geschäftsorganisation und -durchführung u. a. um Indizien, die für eine Gewinnerzielungsabsicht sprechen können (Indizienbeweis). Diese Indizien muß das FA substantiiert erschüttern. Dafür reicht der Hinweis auf jahrelange Verluste (im Streitfall fünf Jahre) oder die Möglichkeit, mit den gewerblichen Verlusten andere positive Einkünfte mindern zu können, nicht aus. Im Feststellungsverfahren hat das Betriebsstätten-FA nicht darüber zu entscheiden, ob die WK-Überschüsse bei der Annahme, es lägen Einkünfte aus § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG (Vermietung von WG) vor, bei de...