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Einkommensteuer; | maßgebendes Pensionsalter bei Pensionsrückstellungen
Nach den Grundsätzen von R 41 Abs. 13 EStR 1993 ist bei der Ermittlung des Teilwerts der Pensionsanwartschaft grds. das vertraglich vereinbarte Pensionsalter zugrunde zu legen. Hiervon abweichend kann von einem höheren Pensionsalter (sog. erstes Wahlrecht) oder von einem niedrigeren Pensionsalter (sog. zweites Wahlrecht) ausgegangen werden. Der Stpfl. kann das erste Wahlrecht in dem Wj ausüben, in dem mit der Bildung der Pensionsrückstellung begonnen wird. Das zweite Wahlrecht ist in demselben Wj auszuüben, in dem in der Pensionszusage festgelegt wird, wie hoch die Pensionsleistungen zu dem früheren Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand sind. Eine Änderung dieser Entscheidung in einem späteren Wj ist nicht möglich; mit der vom Stpfl. getroffenen Entscheidung ist das weitere Verfahren be...