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Einkommensteuer; | Ferienwohnung im ansonsten selbst genutzten Haus (§§ 2, 21 EStG)
Bei einer an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit ausschließlich zur Vermietung an Feriengäste bereitgehaltenen Ferienwohnung im ansonsten selbst genutzten Haus der Stpfl. sind die Leerstandszeiten nicht deren Eigennutzung zuzurechnen (). In einem nicht zur Veröffentlichung bestimmten Teil der Entscheidung weist der Senat jedoch auf die Sachverhalte in seinen Urt. v. - IX R 117/92, BStBl 1996 II S. 355, und v. - IX R 81-82/94, BStBl 1997 II S. 496 hin. Ob und für welchen Zeitraum die Ferienwohnung dem Stpfl. zur Selbstnutzung zur Verfügung steht, ist weitgehend eine Frage der tatsächlichen Würdigung des Sachverhalts, die dem FG vorbehalten ist. In diesem Teil der Entscheidung stellt der Senat weiter fest, dass die besondere Art der Nutzung einer Immobilie (z. B. als Fe...