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Gewerberecht; | Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
Die Dritte VO zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung v. ist im BGBl I S. 272 bekanntgemacht worden und tritt am in Kraft. Die VO erleichtert die Abwicklung von Bauträgergeschäften. Im Gegensatz zum bisherigen starren Ratenzahlungsplan ermöglicht die Neuregelung, Anzahl und Höhe der Raten flexibler zu gestalten. Der Bauträger wird ermächtigt, Abschlagszahlungen in bis zu sieben Raten anzufordern, wobei er die Ratenhöhe beliebig nach Bauabschnitten gestalten kann. Eine Übergangsregelung stellt es dem Bauträger frei, vor dem geschlossene Verträge nach altem oder nach neuem Recht abzuwickeln.