Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verwaltungsrecht; | Warnhinweise auf Tabakerzeugnissen
Nach der VO über die Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen und über Höchstmengen von Teer im Zigarettenrauch haben die Hersteller neben dem allgemeinen Hinweis ,,Die EG-Gesundheitsminister: Rauchen gefährdet die Gesundheit'' alternativ den Hinweis ,,Rauchen verursacht Krebs'' oder ,,Rauchen verursacht Herz- und Gefäßkrankheiten'' auf Zigarettenpackungen aufzubringen. Diese Pflicht verstößt nicht gegen das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit, da durch sie nicht der Anschein erweckt wird, daß die Unternehmen diese Meinung von sich aus verbreiten würden. Ebensowenig verstößt die Pflicht gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit, da die Warnungen vor Gesundheitsgefahren zu den legitimen Aufgaben des Staates gehören und den derzeitigen medizinischen Erkenntnisstand zutreffend wiedergeben. Auch...