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Umsatzsteuer; | Zusammenfassende Meldung 1997
Mit Schr. v. - IV C 9 - S 7427a - 2/97 hat das BMF einen Abdruck des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks für die Zusammenfassende Meldung gem. § 18a UStG nebst Anleitung in überarbeiteter Fassung bekanntgemacht. Die Überarbeitung berücksichtigt die mit dem UStÄndG 1997 v. (BGBl I 1851) vorgenommene Umsetzung der Richtlinie 92/111/EWG des Rates v. (ABl EG Nr. L 384 S. 47) sowie die ab 1997 für bestimmte Fälle eingeführte Möglichkeit der Fiskalvertretung. Den amtlich vorgeschriebenen Vordruck für 1997 (USt 1 ZM 97) und die Anleitung verschickt das BfF - Außenstelle Saarlouis - an alle Unternehmen, denen eine USt-IdNr. erteilt wurde und die für 1996 eine Zusammenfassende Meldung abgegeben haben. Bei der Neuvergabe einer USt-IdNr. erhält der Unternehmer die Vordrucke mit Anleitung auch weiterhin unaufgefordert z...