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BFH 23.10.1996 I R 55/95

Körperschaftsteuer; | Anrechnungsverfahren und System der Einmalbesteuerung von Beteiligungserträgen (§§ 17, 6 EStG; § 27 KStG 1991)

Das kstl. Anrechnungsverfahren geht wirtschaftlich gesehen vom Grundsatz der Einmalbesteuerung von Beteiligungserträgen aus. Veräußert ein Gesellschafter seine Beteiligung vor einer Ausschüttung, so erhöht ein vorhandenes Ausschüttungsvolumen einschließlich des KSt-Guthabens regelmäßig einen nach § 17 EStG steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn. So gesehen ist es konsequent, wenn der Erwerber der Beteiligung nach der Ausschüttung der KapGes eine Teilwertabschreibung vornimmt (). Soweit das System der Einmalbesteuerung der Beteiligungserträge dadurch unterbrochen wird, daß der Veräußerungsgewinn mangels wesentlicher Beteiligung beim Veräußerer nicht steuerpflichtig ist oder nur dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, handelt es sich um Entscheidungen des Gesetzgebers,...

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