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BFH 13.11.1996 XI R 53/95
Gewerbesteuer; | Gewerbesteuerpflicht des Bezirksschornsteinfegermeisters
Der Bezirksschornsteinfegermeister unterhält einen Gewerbebetrieb. Er nimmt trotz seiner Monopolstellung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil und ist selbständig tätig ( mit Ausführungen zur Rechtsstellung des Bezirksschornsteinfegermeisters, insbes. dazu, inwieweit er gegenüber den Grundstückseigentümern hoheitlich bzw. privatrechtlich tätig ist).