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Gesellschaftsrecht; | Bankenhaftung bei Bestätigung der Gutschrift eines Kapitalerhöhungsbetrags
Fordert der Registerrichter den Geschäftsführer einer GmbH im Zuge der Anmeldung der Erhöhung des Stammkapitals zur Eintragung in das Handelsregister auf, ,,zum Nachweis des eingezahlten Stammkapitals einen Bankauszug oder eine Bankbestätigung'' vorzulegen, und bestätigt die Bank, daß der Erhöhungsbetrag dem bei ihr geführten Konto der GmbH gutgeschrieben worden ist, wird damit nicht zugleich bestätigt, daß sich der Betrag ,,endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer befindet'' (). Im entschiedenen Fall wurde die Kapitalerhöhung mit dem bei der Bank geführten Sollsaldo der Gesellschaft verrechnet.