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Wohnungseigentum; | Umsatzsteuer in der Jahresabrechnung des Verwalters
Der Verwalter ist nur dann den einzelnen Wohnungs- oder Teileigentümern zur gesonderten Ausweisung der USt in den Einzelabrechnungen verpflichtet, wenn die Wohnungseigentümer auf die Steuerbefreiung ihrer Leistungen an die Wohnungs- und Teileigentümer insgesamt oder an einen einzelnen Wohnungs- oder Teileigentümer verzichtet haben. Die Frage, ob die Wohnanlage als sog. Bauherrenmodell errichtet worden ist, spielt dabei keine Rolle ( 2Z BR 28/96, NJW-RR 1997, 79).