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FG Rheinland-Pfalz 07.11.1996 4 K 2897/95

Kraftfahrzeugsteuer; | Saugbagger als selbstfahrende Arbeitsmaschine (§ 3 Nr. 1 KraftStG)

Das FG Rheinland-Pfalz hatte mit Urt. v. 7. 11. 1996 - 4 K 2897/95 zu beurteilen, ob ein sog. ,,Saugbagger'' mit einer Nutzlast von 8 390 kg als selbstfahrende Arbeitsmaschine nach § 3 Nr. 1 KraftStG anzuerkennen ist. In dem Urt. hat es die Auffassung vertreten, daß der vorhandene Kesselaufbau auf die Trennung und Sammlung des Erdreiches ausgerichtet und hierzu bestimmt und geeignet ist, so daß ein Transport des angesaugten Erdreiches nur eine rein theoretische Möglichkeit darstelle. Der Saugbagger sei daher als selbstfahrende Arbeitsmaschine nach § 3 Nr. 1 KraftStG steuerbefreit.

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