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Einkommensteuer; | Geschäftsführer der Komplementär-GmbH als Mitunternehmer der KG (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefaßt: (1) Ein mit der geschäftsführenden Komplementär-GmbH von einem an der KG nicht gesellschaftsrechtlich Beteiligten abgeschlossener Geschäftsführer-Vertrag darf im Hinblick auf die rechtliche Selbständigkeit der GmbH als juristische Person des Privatrechts nicht im Wege des Durchgriffs als ein zur KG bestehendes verdecktes Gesellschaftsverhältnis als notwendige Grundlage für eine Mitunternehmerstellung bei der KG ausgelegt werden. (2) Für die Annahme eines durch schlüssiges Verhalten zustandekommenden Gesellschaftsverhältnisses, sei es in der Rechtsform einer stillen Gesellschaft mit der KG, sei es als Innengesellschaft mit den Gesellschaftern der KG, muß an Hand der gesamten äußeren Umstände des Einzelfall...