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Kraftfahrzeugsteuer; | ehemaliges Post-Fahrzeug vom Typ ,,VW-Golf''
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein von der Deutschen Bundespost ausgemustertes Dienstfahrzeug auf der Basis eines VW-Golf-Serienfahrzeugs, mit technischen Änderungen lediglich im Innenraum, ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich als Pkw einzustufen. (2) Die Einstufung dieses Fahrzeugs durch die Zulassungsstelle in eine geänderte Schadstoffemissionsklasse (Schadstoffschlüssel: ,,00'') ist für das FA dann nicht bindend, wenn die Fahrzeugpapiere lediglich deshalb geändert worden sind, weil sich aus verkehrsrechtlicher Sicht nur die Fahrzeugart (statt Pkw nunmehr Lkw) geändert hat, nicht aber auch die ursprünglich zuerkannte Schadstoffstufe (ursprünglicher Schadstoffschlüssel: ,,01'').