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BGH 21.03.2006 XI ZR 63/05, NWB direkt 23/2006 S. 10

Anlegerrisiko für falsche Anlageentscheidung

Die Bewertung und Empfehlung eines Anlageobjekts durch ein Kreditinstitut muss ex ante betrachtet vertretbar sein. Das Risiko, dass sich eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Kunde.

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