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Einkünftequalifikation im Einkommensteuerbescheid
Die Qualifikation der Einkunftsart im Einkommensteuerbescheid entfaltet keine Bindungswirkung für die Festsetzung der Gewerbesteuer. Eine Klage gegen den Einkommensteuerbescheid mit der Begründung, als gewerblich eingestufte Einkünfte seien vielmehr als solche aus selbständiger Tätigkeit anzusehen, ist mangels Beschwerde unzulässig.