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Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer bei Werkverträgen in Fällen der Insolvenz
Umsatzsteuerforderungen auf das von dem Insolvenzverwalter vereinnahmte Entgelt für die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens von der Gemeinschuldnerin vertraglich vereinbarte und begonnene und erst danach fertig gestellte Bauvorhaben stellen unabhängig vom Zeitpunkt der Leistungsausführung Masseverbindlichkeiten dar, wenn die Bauwerke erst nach Insolvenzeröffnung sowie positiver Ausübung des Wahlrechts i. S. des § 103 Abs. 1 InsO endabgerechnet und abgenommen werden und Teilleistungen weder vereinbart waren noch erfolgt sind. Die in § 105 InsO geregelte Aufteilung teilbarer Leistungen enthält keine Aussage betreffend der Leistungen, welche die Gemeinschuldnerin selbst im laufenden Insolvenzverfahren nach positiver Ausübung des durch § 103 Abs. 1 InsO dem Insolvenzverwalter eingeräumten Wahlrechts an ihre Vertragspartner erbringt. F...