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Vorweggenommene Werbungskosten
Voraussetzung für vorweggenommene Werbungskosten ist, dass der Steuerpflichtige darlegt, dass ein hinreichend konkreter und klar erkennbarer Zusammenhang mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen besteht. Erforderlich hierfür kann sein, dass der Steuerpflichtige substantiiert vorträgt, ob und wie er tatsächlich sein Studium durchgeführt hat und welche konkreten Einnahmen er später erzielen will.