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BFH 20.03.2006 VII B 230/05, NWB direkt 23/2006 S. 6

Fehlgeschlagene Lohnsteuer-Pauschalierung

Im Fall einer so genannten fehlgeschlagenen Pauschalierung, wenn die Voraussetzungen für eine Lohnsteuer-Pauschalierung nicht vorgelegen haben, hat die pauschale Lohnsteuer keine Abgeltungswirkung. Bei einer fehlgeschlagenen Pauschalierung ist deshalb der dem Arbeitnehmer ausgezahlte Arbeitslohn in dessen Einkommensteuerveranlagung einzubeziehen. Da im Fall einer fehlgeschlagenen Pauschalierung der Lohnsteuer der Arbeitgeber nicht Schuldner der pauschalen Lohnsteuer werden kann, diese damit zu Unrecht vom Arbeitgeber erhoben worden ist, hat allein der Arbeitgeber – nach entsprechender Änderung der zugrunde liegenden Steuerfestsetzung – einen Erstattungsanspruch. Findet daher die Rückabwicklung der fehlgeschlagenen Lohnsteuer-Pauschalierung allein im Verhältnis des Arbeitgebers zum jeweilig...

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