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Antrag auf mündliche Verhandlung nach Ergehen eines Gerichtsbescheids
Es ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn ein Finanzamt nach Ergehen eines Gerichtsbescheids mündliche Verhandlung beantragt und gleichzeitig den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, nachdem es einen Abhilfebescheid entsprechend dem Gerichtsbescheid erlassen hat.