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Arbeitsrecht | Aufrechnung durch Einbehalt eines Teils des Nettolohns
Im Arbeitsverhältnis ist eine Aufrechnung auch dann formlos möglich, wenn für die Geltendmachung der Gegenforderung ein Schriftformerfordernis besteht. Im Streitfall hatte ein kirchlicher Arbeitgeber nach Umstellung der kirchlichen Zusatzversorgungskassen von einer Umlagefinanzierung auf ein steuer- und sozialversicherungsfreies Kapitaldeckungssystem seinen Arbeitnehmern zunächst rückwirkend alle Sozialversicherungsanteile zurückgezahlt, die seit Geltung des rückwirkend in Kraft getretenen kapitalgedeckten Betriebsrentensystems erbracht worden waren. Nachdem eine abschließende Einigung zwischen Sozialversicherungsträgern und Kirchenverbänden nur eine teilweise Rückerstattung der Beiträge vorsah, behielt der Arbeitgeber im Wege der Aufrechnung den überschießenden Teil des Erstattungsbetrags...