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Einkommensteuer; | Umqualifizierung der Einkunftsart für gemeinschaftliche Einkünfte (§§ 4, 5 EStG)
Mit Urt. v. - IV R 103/94 (NWB EN-Nr. 1472/96) hat der BFH entschieden, daß Einkünfte einer vermögensverwaltenden PersGes für einen betrieblich beteiligten Gesellschafter grds. innerhalb der gesonderten Feststellung der Einkünfte der Gesellschaft in gewerbliche Einkünfte umzuqualifizieren sind. Dies widerspricht der im Erl. des Hessischen FinMin v. - S 0361 A - 11 - II A 1a; S 2316 A - 2 - II B 12 unter Tz. 2 vertretenen Auffassung, wonach die Umqualifizierung der Einkünfte erst auf der Ebene des Gesellschafters erfolgt. Im Hinblick auf das Revisionsverfahren IX R 36/96, in dem die gleiche Rechtsfrage zu entscheiden ist, sind die Grundsätze des nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden (Hessisches FinMin, Erl. v. - S 0361 A - 11 - II A 1a; S 2316 ...