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Umsatzsteuer | Nachholung des Belegnachweises bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Hat ein Unternehmer innergemeinschaftliche Lieferungen i. S. des § 6a Abs. 1 UStG 1999 ausgeführt und den nach § 6a Abs. 3 Satz 2 UStG 1999, § 17c UStDV 1999 erforderlichen Buchnachweis rechtzeitig und vollständig erbracht, kann nach dem NWB PAAAB-84788 der nach § 17a UStDV 1999 erforderliche Belegnachweis bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht nachgeholt werden. Dazu hat der Senat weiter festgestellt: Die Ausstellung einer Rechnung, die den Anforderungen des § 14a Abs. 1 Satz 1 UStG 1999 genügt, ist keine zwingende Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Lieferung nach § 6a UStG 1999. Der Nachweis kann auch durch Belege mit gleichwertiger Aussagekraft geführt werden.