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Steuerliche Behandlung von Refinanzierungszinsen einer an einer Personengesellschaft beteiligten Bank
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder wird zur steuerlichen Behandlung der Refinanzierungszinsen für ein Darlehen, das eine an einer Personengesellschaft beteiligte Bank ausreicht, wie folgt Stellung genommen:
Die den beteiligten Banken aus der Darlehensgewährung zufließenden Zinsen stellen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Sonderbetriebseinnahmen dar. Die Refinanzierungszinsen des Darlehens sind nach § 4 Abs. 4 EStG grundsätzlich Sonderbetriebsausgaben der beteiligten Bank. An der bisherigen Rechtsauffassung der Finanzverwaltung, wonach die Aufwendungen der Bank nur Sonderbetriebsausgaben sind, soweit sie unmittelbar und ausschließlich einem bestimmten Geschäft mit der Beteiligungsgesellschaft zugeordnet werden können, wird nicht mehr festgehalten.
Die Gewinnanteile der Mitunternehmer sind in § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG hinsichtlich der Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben nicht abschließend umschrieben. Für die Annahme von Sonderbetriebseinnahmen oder -ausgaben genügt nach der BFH-Rechtsprechung bereits ein (bloßer) Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Betrieb als einer Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG. Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang wird nach § 4 Abs. 4 EStG nicht gefordert (BStBl 1997 II S. 60, 62