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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - V 57/03 EFG 2006 S. 1388 Nr. 17

Gesetze: ZRFG § 3

Förderung nach § 3 ZRFG bei mehrfacher Betriebsaufspaltung

Leitsatz

Die Gewährung von Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG setzt bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern die Verwendung des Wirtschaftsgutes zu eigenbetrieblichen Zwecken durch den Steuerpflichtigen voraus.

Eine solche eigenbetriebliche Verwendung liegt auch dann vor, wenn im Rahmen einer Betriebsaufspaltung Wirtschaftsgüter vom Besitz- an das Betriebsunternehmen oder umgekehrt zur Nutzung überlassen werden, wenn Besitz- und Betriebsunternehmen auch vermögensmäßig miteinander verbunden sind. Dies erfordert für die "normale" Betriebsaufspaltung, dass die Beteiligung des Gesellschafters des Besitzunternehmens an der Betriebsgesellschaft unmittelbar oder mittelbar (Sonder-)Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft ist.

Sind mehrere Besitzgesellschaften vorhanden, ist keine Ausnahme von diesem Erfordernis der betriebsvermögensmäßigen Verflechtung zu machen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 160 Nr. 3
EFG 2006 S. 1388 Nr. 17
WAAAB-84631

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 08.03.2006 - V 57/03

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