Vorweggenommene Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit; Kosten für künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung
Leitsatz
Voraussetzung für vorweggenommene Werbungskosten ist, dass der Steuerpflichtige darlegt, dass ein hinreichend konkreter und
klar erkennbarer Zusammenhang mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen besteht. Erforderlich hierfür kann sein, dass der Steuerpflichtige
substantiiert vorträgt, ob und wie er tatsächlich sein Studium durchgeführt hat und welche konkreten Einnahmen er später erzielen
will.
Um prüfen zu können, ob Aufwendungen für künstliche Befruchtungen zwangsläufig im Sinne des § 33 EStG sind, muss der Steuerpflichtige
Unterlagen vorlegen, aus denen sich ergibt, ob und ggf. warum die Krankenkasse die Übernahme der Kosten abgelehnt hat.
Fundstelle(n): GAAAB-84619
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 03.03.2006 - II 245/04
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