1 %-Regelung gilt auch bei vertraglichem Verbot privater Kfz-Nutzung
Leitsatz
Bei einem Gesellschafter, der ein von der Gesellschaft angeschafftes Fahrzeug betrieblich nutzt, gilt der Beweis des ersten
Anscheins dafür, dass das zur Verfügung stehende Fahrzeug auch privat genutzt wird.
Steht ein gleichwertiges privates Kfz nicht zur Verfügung, ist vom Anscheinsbeweis auszugehen.
Ein gesellschaftsvertraglich vereinbartes Nutzungsverbot steht der Annahme der privaten Mitbenutzung der Kfz nicht entgegen,
sofern nicht dargelegt wird, wie das Nutzungsverbot überwacht worden ist bzw. welche geeigneten organisatorischen Maßnahmen
getroffen worden sind, um sicherzustellen, dass tatsächlich keine Privatfahrten mit dem Unternehmensfahrzeug durchgeführt
werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2006 S. 2091 Nr. 39 DStRE 2006 S. 970 Nr. 16 EFG 2006 S. 1237 Nr. 16 IAAAB-84598
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 01.03.2006 - 2 K 53/03
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