Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung bei Nichtberücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen
Leitsatz
Wird eine Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitung des Grenzbetrages infolge zu hoher Einkünfte und Bezüge des Kindes aufgehoben,
so ist der Aufhebungsbescheid, auch wenn er nach dem ergangen ist, nicht
nichtig, sondern lediglich rechtswidrig.
Ist der Aufhebungsbescheid bestandskräftig geworden, kommt eine Durchbrechung der Bestandskraft weder nach § 70 Abs. 2 bis
4 EStG noch nach den Vorschriften der §§ 172 ff. AO in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 1210 Nr. 19 SAAAB-84573
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 21.03.2006 - 13 K 398/05
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