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Keine Zurechnung von grobem Verschulden eines Sachverständigen
Hat ein vom Stpfl. beauftragter, unabhängiger Sachverständiger bei der Wertermittlung eines Grundstücks eine den Wert mindernde Grundstücksbelastung übersehen, muss sich der Stpfl. ein grobes Verschulden des Sachverständigen am nachträglichen Bekanntwerden dieser Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 nicht als eigenes grobes Verschulden zurechnen lassen.▶NWB EAAAB-80859
▶Praxishinweise: Werden steuerliche (Erklärungs-)Pflichten einer Hilfsperson übertragen (z. B. einem Steuerberater), so ist ein Fehlverhalten dieser Person stets als eigenes Verschulden des Stpfl. zu werten. Diese Verschuldenszurechnung greift aber nicht bei Einschaltung eines Sachverständigen, da dieser nicht zur Erfüllung von steuerlichen (Erklärungs-)Pflichten gegenüber dem FA tätig wird. Die Wertermittlung durch einen Sachver...