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Zeitlich begrenzte Vermietung von Zimmern als Überlassung zu Wohnzwecken
Wohnungen, deren einzelne Zimmer in der Regel für 12 Monate an obdachlose Suchtkranke vermietet werden, um sie auf ein selbständiges Wohnen vorzubereiten, dienen der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken i. S. des § 3 Abs. 1 InvZulG 1999 (Bezug: § 3 Abs. 1 InvZulG 1999).▶NWB IAAAB-82054
▶Praxishinweise: Eine „Förderung von Mietwohnungen” liegt nach Ansicht des BFH auch dann vor, wenn einzelne Räume vermietet werden. Entscheidend ist, dass die Räume zu einer eigenständigen Haushaltsführung geeignet sind und der Mieter die tatsächliche und rechtliche Sachherrschaft ausübt. Eine eigenständige Haushaltsführung ist möglich, wenn die Räume eine Mindestausstattung (Heizung, Küche, Bad, WC) aufweisen, wobei es genügt, wenn diese Mindestausstattung durch die Mitbenutzung von Gemeinschaftsräumen erreicht wird. Von einer Überlassu...