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Umsatzsteuer | Unentgeltliche Lieferungen eines Erschließungsträgers (GmbH) an seinen Gesellschafter
(1) Die unentgeltliche Lieferung öffentlicher Straßen und Flächen durch einen Erschließungsträger in der Rechtsform einer GmbH an ihren Gesellschafter (Gemeinde) unterlag nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG 1993 der USt. (2) Die zur Erschließung dieser Grundstücke bezogenen Leistungen sind zur Ausführung dieser Umsätze verwandt worden. (3) Die Grunderwerbsteuer, die der Käufer eines Grundstücks vereinbarungsgemäß zahlt, erhöht das Entgelt für die Grundstückslieferung nicht (Änderung der Rechtsprechung; Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 10 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993; Art. 5 Abs. 6, Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a, Art. 17 Abs. 2 Richtlinie 77/388/EWG).▶NWB KAAAB-81748 S. 363
▶Praxishinweise: Die Übertragung der erschlossenen öffentlichen Flächen stellte eine steuerfreie Grundstückslieferung dar, für die eine Option zur Regelbesteuerung nicht möglic...