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Dokumentation und Ansparabschreibung
Gem. einem nrkr. (BFH-Az.: VIII R 41/05, EFG 2006 S. 35) erfordert die nachträglich geänderte Ansparabschreibung die Einbeziehung in Buchführung und Jahresabschluss (Bezug: § 7g EStG).▶NWB JAAAB-71593
▶Praxishinweise: (1) Die Klägerin (Klin.) bildete für 2000 eine Ansparabschreibung für bestimmte Wirtschaftsgüter und wies zum 31. 12. 2000 einen entsprechenden Betrag als Sonderposten mit Rücklagenanteil aus. Anlässlich einer steuerlichen Außenprüfung wurde festgestellt, dass diese Wirtschaftsgüter nicht von der Klin., sondern von anderen Unternehmen des Firmenverbundes angeschafft werden sollten. Der Außenprüfer wies darauf hin, dass die Ansparabschreibung nicht anerkannt werden könne. Daraufhin wurde diesem mit einem am 23. 12. 2003 eingeg...