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Entwurf eines Investitionszulagengesetzes 2007
Das InvZulG 2005 läuft zum Ende des Jahres 2006 aus. Die Förderung von betrieblichen Investitionen in den neuen Ländern durch eine Investitionszulage ist weiterhin geboten. Daher hat das Bundeskabinett am den Entwurf eines InvZulG 2007 beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der Schaffung einer Nachfolgeregelung für das InvZulG 2005 unter Berücksichtigung der gestiegenen Anforderungen der Europäischen Kommission an Beihilferegelungen sowie unter Berücksichtigung der neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007-2013 und der im Entwurf vorliegenden Verordnung (EG) der Kommission über die Anwendung der Art. 87 und 88 EG-Vertrag auf regionale Investitionsbeihilfen der Mitgliedstaaten (Freistellungsverordnung).