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StuB Nr. 9 vom Seite 358

Rechnungsanforderungen: Neues BMF-Schreiben bekannt gegeben

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Durch das Steueränderungsgesetz 2003 wurden die nationalstaatlichen Vorschriften des UStG und der UStDV zur Rechnungserteilung und zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen an die Vorgaben der EG-Rechnungsrichtlinie angepasst.

Als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs muss der Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung besitzen. Die Angaben in der Rechnung müssen nach Auffassung der Finanzverwaltung vollständig und richtig sein, ansonsten besteht keine Vorsteuerabzugsmöglichkeit (vgl. BStBl I S. 258, Tz. 87). Folgende Angaben sind bei Rechnungen, die die Kleinbetragsgrenze von 100 € überschreiten, erforderlich (vgl. § 14 Abs. 4 UStG):

  1. Der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,

  2. die dem leistenden Unternehmer vom FA erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte USt-Identifikationsnummer,

  3. das Ausstellungsdatum,

  4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),

  5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung,

  6. der Zeitpunkt der Li...

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