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Erteilung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer
Werden bei einer neu gegründeten GmbH Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt, kommt es nach Ansicht der Finanzverwaltung i. d. R. dann zu keiner verdeckten Gewinnausschüttung, wenn zwischen Gesellschaftsgründung und Pensionszusage ein Zeitraum von wenigstens fünf Jahren besteht.
Hintergrund: Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft würde einem geschäftsfremden Geschäftsführer erst dann eine Pension zusagen, wenn er die künftige wirtschaftliche Entwicklung (und damit die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kapitalgesellschaft) zuverlässig abschätzen kann.
Eine Ausnahme von dieser Regel wird nach einem nur dann gemacht, wenn die künftige wirtschaftliche Entwicklung aufgrund der ...