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Bedarfswertfeststellung als Grundlagenbescheid für Erbschaftsteuer
Eine Bedarfswertfeststellung stellt für die Erbschaftsbesteuerung einen Grundlagenbescheid dar. Zugewinnausgleichsverbindlichkeiten des Erblassers sind unabhängig von der Art der Erfüllung mit dem Nennwert der Forderung als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar. Stichtag für die Wertermittlung von Pflichtteilsverbindlichkeiten ist der Todestag des Erblassers. Der Pflichtteil ist unabhängig von der Art und Weise seiner Erfüllung stets mit dem Nennwert zu bewerten. Ein Erbvergleich, in dem eine Einigung über ehe- und erbrechtliche Ansprüche der Ehefrau, sowie der pflichtteilsberechtigten Kinder des Erblassers und dem Erben erzielt wird, ist der Erbschaftsbesteuerung zu Grunde zu legen. Kosten der Nachlassregelung sind als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen, nicht dagegen Aufwendungen...