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BFH 29.08.2000 VIII R 1/00

Gewerbesteuer; | Verlustvortrag bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils vom Organträger auf die Organgesellschaft (§§ 2, 10a GewStG; § 14 KStG)

Bei einer PersGes geht die Möglichkeit zum Verlustabzug nach § 10a GewStG insoweit verloren, als der Fehlbetrag aus vorangegangenen Erhebungszeiträumen anteilig auf den ausgeschiedenen Gesellschafter entfällt. Dies gilt auch dann, wenn der ausgeschiedene Gesellschafter über eine Organgesellschaft (GmbH) mittelbar an der PersGes (KG) beteiligt bleibt (). Dazu führt der BFH aus: Der Grundsatz, dass der Verlustabzug nach § 10a GewStG Unternehmens- und Unternehmeridentität voraussetzt, gilt auch für organschaftlich verbundene Unternehmen. Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG gelten KapGes, die derart in ein anderes inländ. gewerbliches Unternehmen eingegliedert sind, dass die Voraussetzungen des § 14 Nr. 1 und Nr. 2 KStG erfüllt sind, als Betriebsstätten des anderen Unternehmens. Trotz dieser Fiktion bilden die eingegliederten KapGes (...

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