Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 03.03.2006 II B 70/05, NWB direkt 22/2006 S. 3

Absendevermerk bei fristwahrenden Steuerbescheiden

Von der Finanzbehörde kann verlangt werden, die ordnungsgemäße Absendung eines fristwahrenden Steuerbescheids durch einen Absendevermerk der Poststelle in den Akten festzuhalten. Fehlt ein solcher Vermerk, muss das Finanzgericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung unter Gesamtwürdigung aller in Betracht zu ziehenden Umstände des Einzelfalls beurteilen, ob es die rechtzeitige Absendung für nachgewiesen hält oder nicht.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen