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Sozialversicherung | Neue Beitragsverfahrensverordnung
Die Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (Beitragsverfahrensverordnung – BVV) v. ist im BGBl 2006 I S. 1138 bekannt gemacht worden und tritt am in Kraft. Gleichzeitig treten die Beitragszahlungsverordnung und die Beitragsüberwachungsverordnung außer Kraft. Die weitgehend aus diesen beiden Verordnungen übernommenen Vorschriften wurden teilweise redaktionell überarbeitet. Darüber hinaus wurde der Katalog der Entgeltunterlagen (bisher Lohnunterlagen) u. a. um den Nachweis der Elterneigenschaft nach § 55 Abs. 3 SGB XI und die Erklärung über den Auszahlungsverzicht von zustehenden Entgeltansprüchen ergänzt.