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Insolvenzrecht | Kein Aussonderungsrecht des GmbH-Geschäftsführers wegen betrieblicher Direktversicherung
Das (ZIP 2006 S. 719) entschieden, dass dann, wenn die GmbH für ihren Geschäftsführer eine Direktversicherung für die betriebliche Altersversorgung abgeschlossen, ihm aber ein (nur) eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt hatte, dem GmbH-Geschäftsführer in der Insolvenz der Gesellschaft kein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO am Bezugsrecht zusteht, weil der Insolvenzverwalter an diese – allein schuldrechtlich wirkende – Verpflichtung nicht gebunden ist und deshalb das Dienstverhältnis beenden und das Bezugsrecht des Dienstverpflichteten frei zugunsten der Insolvenzmasse widerrufen kann.