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Umsatzsteuersatz für Warenzusammenstellungen
Ausdehnung der Vereinfachungsregelung für Kombinationsartikel
Ob Zeitschrift mit CD oder der Schokoladen-Weihnachtsmann im Spielzeugauto, Warenzusammenstellungen sind fester Bestandteil des täglichen Einkaufs. Sie können jedoch erhebliche umsatzsteuerliche Probleme aufwerfen. Nach einer lediglich klarstellenden Äußerung im Sommer 2004 hat sich das (BStBl 2006 I S. 286) aktuell nochmals zur Besteuerung dieser auch als Kombinationsartikel bezeichneten Sortimente geäußert.
I. Gesetzliche Grundlagen
Art. 12 Abs. 3 Buchst. a dritter Unterabsatz der 6. EG-RL räumt den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Möglichkeit ein, insbesondere auf die Lieferungen und Dienstleistungen der in Anhang H zur Richtlinie genannten Kategorien einen oder zwei ermäßigte Umsatzsteuersätze anzuwenden. Deutschland hat hiervon teilweise Gebrauch gemacht und gewährt in § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG eine Steuerermäßigung für die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb der in der Anlage 2 zum UStG genannten Gegenstände. Fällt ein Gegenstand nicht in diese abschließende Aufzählung, unterliegen damit ausgeführte Umsätze dem allgemeinen Steuersatz. Anders als der allgemeine Steuersatz (geplante Erhöhung von bislang 16 v. H. auf 19 v. H. zum , ...