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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 320

Die steuerliche Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen nach dem Alterseinkünftegesetz

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Gerhard Gunsenheimer, Bamberg

Fall 1

Gewerbetreibender und rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerin:

Der am geborene Ehemann betreibt ein Baugeschäft und seine Ehefrau ist als rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerin beschäftigt. Sie bezog im Jahr 2005 einen Bruttoarbeitslohn i. H. von 20 000 €. Die Eheleute entrichteten 2005 folgende Versicherungsbeiträge:


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Jahresbeiträge für (private) Haftpflichtversicherungen
500 €
Beiträge für eine Lebensversicherung des Ehemannes i. H. von monatlich
200 €
(Der Abschluss der Lebensversicherung erfolgte im Jahr 1992.)
Beiträge für eine weitere Lebensversicherung des Ehemannes i. H. von monatlich
250 €
(Der Abschluss der Lebensversicherung erfolgte am ; die Beiträge werden seit dem Monat März 2005 entrichtet.)
Im Jahr 2005 bezahlte der Ehemann Beiträge für seine am abgeschlossene Leibrentenversicherung („Rürup-Rente„)
3 600 €

S. 321

S. 321


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Aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2005 gehen folgende Beträge hervor:
Steuerfreier Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung
1 950 €
Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung
1 950 €
Arbeitnehmeranteil am Sozialversicherungsb...

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€10,00
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30 Tage

Seiten: 12
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Die steuerliche Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen nach dem Alterseinkünftegesetz

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