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Die steuerliche Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen nach dem Alterseinkünftegesetz
Fall 1
Gewerbetreibender und rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerin:
Der am geborene Ehemann betreibt ein Baugeschäft und seine Ehefrau ist als rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerin beschäftigt. Sie bezog im Jahr 2005 einen Bruttoarbeitslohn i. H. von 20 000 €. Die Eheleute entrichteten 2005 folgende Versicherungsbeiträge:
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Jahresbeiträge für (private)
Haftpflichtversicherungen | 500
€ |
Beiträge für eine Lebensversicherung des Ehemannes i.
H. von monatlich | 200
€ |
(Der Abschluss der Lebensversicherung
erfolgte im Jahr 1992.) | |
Beiträge für eine weitere Lebensversicherung des
Ehemannes i. H. von monatlich | 250
€ |
(Der Abschluss der Lebensversicherung
erfolgte am ; die Beiträge werden seit dem Monat
März 2005 entrichtet.) | |
Im Jahr 2005
bezahlte der Ehemann Beiträge für seine am
abgeschlossene Leibrentenversicherung („Rürup-Rente„) | 3 600
€ |
S. 321
S. 321
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Aus der
elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2005 gehen folgende Beträge
hervor: | |
Steuerfreier
Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung | 1 950
€ |
Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung | 1 950
€ |
Arbeitnehmeranteil am Sozialversicherungsb... |