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Einkommensteuer | Berücksichtigung des Verlustausgleichs bei Ermittlung des Altersentlastungsbetrags
Bei der Ermittlung der positiven Summe der Einkünfte i. S. des § 24a Satz 1 EStG für die Höhe des Altersentlastungsbetrags sind im Veranlagungszeitraum 1999 die Vorschriften über den Verlustausgleich in § 2 Abs. 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 zu berücksichtigen (Bezug: § 2 Abs. 3, § 24a EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002).▶NWB HAAAB-81279
▶Praxishinweise: Der Abzug des Altersentlastungsbetrags erfolgt von der „Summe der Einkünfte”. Dies bedeutet aber auch, dass bei der Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag nur die Einkünfte berücksichtigt werden dürfen, die tatsächlich in die „Summe der Einkünfte” eingegangen sind. Da die Verrechnungsbeschränkung für Verluste aber unmittelbar bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte zu berücksichtigen war, konnten die nicht berücksichtigten Verlu...