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Einkommensteuer | Freiaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen
Ersetzen Freiaktien einer niederländischen Aktiengesellschaft entsprechend einem vereinbarten Wahlrecht die Bardividende, unterliegen sie als Einnahmen aus Kapitalvermögen der ESt nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG; die Voraussetzungen der §§ 1, 7 KapErhStG für einen steuerfreien Erwerb der Anteile liegen insoweit nicht vor. Eine tatsächliche Vermutung spricht dafür, dass der Wert der Freiaktien zumindest dem Betrag der „ersetzten” Bardividende entspricht (Bezug: § 2 Abs. 1, § 8 Abs. 2, § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG; §§ 1, 7 KapErhStG; §§ 207 ff. AktG; §§ 57c ff. GmbHG).▶NWB RAAAB-81750
▶Praxishinweise: Ein steuerfreier Bezug liegt nur vor, wenn eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfolgt und die Gesellschafter die Anteile automatisch zu ihren alten Anteilen hinzuerwerben. Bei einem Wahlrecht zwischen einer Bardividende und dem Bezug von Freiaktien fe...