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Buchwertkorrektur von Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Einnahmen-Überschussrechner
Der Einnahmen-Überschussrechner kann die auf die Herstellungskosten eines umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gebäudes bezahlte Vorsteuer nicht gewinnwirksam als Sonder- oder Teilwertabschreibung geltend machen, wenn er gem. nrkr. (BFH- Az.: XI R 49/05, EFG 2006 S. 174) den Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug im Vorjahr unterlassen und die Vorsteuer fälschlicherweise der AfA-Bemessungsgrundlage hinzugerechnet hat. Eine Gleichbehandlung zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG findet nicht statt (Bezug: § 4 Abs. 3 Satz 3, § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 9 EStG; Art. 3 GG).▶NWB AAAAB-74418